AUSZUG AUS DEN AGBS
§ 5 HAFTUNG DES AG'S UND VERSICHERUNG
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Zufälliger Untergang: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der
Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Übergabe an den AG auf ihn über.
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Schadlosigkeit der Mietsache und Gegenstände: Der AG haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache und der übergebenen Gegenstände bei Rückgabe. Er haftet für alle Sach- oder Personenschäden, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der Studiobenutzung durch ihn stehen.
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Unfallverhütung und Rauchverbot: Der AG ist für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Des Weiteren ist der AG für die Einhaltung des strikten Rauchverbots in allen Räumlichkeiten der Kaiserloft Tageslichtstudio verantwortlich.
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Anzeigen von Schäden: Während der Mietzeit notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des AG, sofern dieser den Schaden verursacht hat. Der AG hat von allen, während der Mietzeit auftretenden Schäden, Kaiserloft Tageslichtstudio unverzüglich schriftlich Anzeige zu geben.
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Verlust von Gegenständen: Abhandengekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl von Kaiserloft Tageslichtstudio entweder vom AG auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem AG zum Tagespreis in Rechnung gestellt.
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Versicherung: Der AG ist verpflichtet, die Mietsache und alle übernommenen Gegenstände gegen alle Risiken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen oder dem Einzelvertrag Kaiserloft Tageslichtstudio gegenüber einzustehen hat, ausreichend zu versichern. Insbesondere das Haftungsrisiko gegenüber aller mitwirkenden Personen.
Kaiserloft Tageslichtstudio ist der Abschluss entsprechender Versicherungen auf jederzeitiges Verlangen nachzuweisen.
§ 6 HAFTUNGSAUSSCHLUSS KAISERLOFT TAGESLICHTSTUDIO
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Ausfall oder Störung der Mietsache: Kaiserloft Tageslichtstudio übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem AG oder Dritten durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden, gleich welcher Art entstehen. Für diesen Fall hat der AG weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
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Verlust von Gegenständen: Kaiserloft Tageslichtstudio übernimmt keine Haftung für den Verlust von Gegenständen des AG, die sich in den Räumlichkeiten von Kaiserloft Tageslichtstudio befinden. Die Aufsichtspflicht gegenüber diesen Gegenständen liegt allein beim AG.
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Kaiserloft Tageslichtstudio haftet nicht für Unfälle, Personenschäden, Verletzungen des AGs, dessen Mitarbeitern oder Dritter, die sich während, vor oder nach der Mietdauer auf dem Gelände oder in den Räumlichkeiten des Kaiserloft Tageslichtstudio in Bamberg ereignen.